Der Ball rollt wieder!
Nachdem es letztes Jahr verschoben wurde, ist es jetzt endlich wieder Zeit für eines der größten und traditionsreichsten Fußball-Ereignisse Europas. Seit Wochen und Monaten ist die Vorfreude auf dieses Event international zu spüren: den Fußball-Klassiker… KJN vs. Messdiener!
Doch dieses Jahr legen wir noch einen drauf. So bekommen auch unsere Ehemaligen erneut die Chance, sich fußballerisch unter Beweis zu stellen – aber genauso sind weitere Mannschaften aus Nackenheim und Umgebung herzlich dazu eingeladen! Damit für Jung und Alt faire und sportliche Voraussetzungen gegeben sind, werden zwei separate Turniere ausgetragen.
Stattfinden werden beide am Sonntag, 18.07.2021, auf dem Sportplatz in Nackenheim. Wir treffen uns ab 11:00 Uhr zum Warmmachen und Einspielen und beginnen um ca. 11:45 Uhr nach Bekanntgabe des Spielplans mit dem ersten Spiel der älteren Mannschaften.
Passend zur Mittagszeit wird eine Pause gemacht und gegrillt – für ein standesgemäßes Pfingstturnier-Feeling! Außerdem sorgen wir für Getränke und Obst, um die sportliche Leistung aufs Maximum zu treiben.
Zur Eröffnung der zweiten Hälfte findet dann das Kultspiel KJN vs. Messdiener statt. Treffpunkt für diese ist um 14:00 Uhr, die KJN spielt traditionell in blau, die Messdiener in rot. Danach geht es mit dem Turnier der Älteren weiter.
Gespielt wird auf einem Kleinfeld mit 6 Personen pro Team.
Wir freuen uns, wenn auch die jüngeren Mannschaften trotz späterer Anstoßzeit von Anfang an dabei sind und auch nach ihrem Spiel noch bei den anderen spannenden Duellen mitfiebern! Natürlich freuen wir uns auch generell über viele Zuschauer, die die Teams mit lautstarken Fangesängen unterstützen. Wir bitten alle Anwesenden an diesem Tag, die unten aufgeführten Corona-Regeln zu beachten.
Großartig wäre es außerdem, wenn jedes Team eine eigene Torhymne als MP3 auf einem USB-Stick mitbringt, die dann hoffentlich ganz oft an diesem Tag erklingt!
Falls ihr als Team dabei sein wollt, meldet euch bitte bis Montag, 12.07.2021, unter fussball@k-j-n.de und schickt uns eine Liste eurer Mannschaften mit allen Namen, Adressen und Telefonnummern zu!
Unser Hygienekonzept:
Für das Fußball-Turnier haben wir unser Hygienekonzept an die aktuellen Auflagen angepasst. Daher gelten während des Fußball-Turniers folgende Regeln:
Sportausübung nach §10 der CoBeLVO:
– Im Freien in Einzelgruppen bis 50 Teilnehmer mit Trainer zulässig
– Mehrere Gruppen müssen 3 m Abstand zueinander einhalten (z.B. Abtrennung/Absperren von Spielfeldbereichen). Hierfür wird für jedes Team ein extra Bereich abgegrenzt, indem sich die Mannschaften während den Spielpausen aufhalten müssen.
– Es gilt auf dem Platz die Personenbegrenzung von 5 qm / Person, d. h. 22 Spieler benötigen mind. 110 qm Platzfläche (Personen = alle, auch Geimpfte und Genesene). Gespielt wird mit 6 Personen pro Team, sodass die Personenbegrenzung von 5 qm/ Person eingehalten wird.
– Keine Maskenpflicht während der Sportausübung
Zuschauer nach § 3 der CoBeLVO:
Bis 500 Zuschauer erlaubt, aber:
– Abstandsgebot: Durch Hinweisschilder und Durchsagen wird darauf aufmerksam gemacht. Des weiteren sind mit Hilfe von Absperrband und Panzertape Abstände gekennzeichnet.
– Kontakterfassung: Anmeldeliste der Mannschaften wird im Voraus verlangt. Für die Zuschauer wird eine Liste vor Ort angefertigt.
– Medizinische Maskenpflicht bis zum Platz
– Fester Platz mit Abstand zu anderen Personen
– Sofern öffentliche Veranstaltung (jeder kann kommen, wer will), wäre der Sportplatz öffentlicher Raum. Somit könnten bis 25 Personen aus versch. Hausständen zusammenstehen oder sitzen. Diese müssten dann wieder Abstand zur nächsten max. 25 Personen großen Zuschauergruppe halten (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit).
– Wird verpflichtend getestet, entfällt die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht.
– Der Einlass zur Veranstaltung ist nur mit Vorweis eines Negativtest, einer vollständigen Corona-Impfung oder einer Genesung erlaubt. Kinder unter 14 Jahren brauchen keinen Test.
Grillen und Getränke nach § 7 Abs. 1:
– Maskenpflicht vom Platz zum Stand und wieder zurück zum Platz
– Standpersonal hat Maskenpflicht
– Abstandsgebot in Wartebereichen
– Zusätzlich wird ein Einbahnstraßen-System angefertigt
Da Tische und Bänke aufgestellt werden, gelten die Anforderungen für die Außengastronomie nach § 7 Abs. 2:
– Zw. den Tischen Abstandsgebot
– Maskenpflicht außer am Platz
– Abstandsgebot in Wartebereichen: wird mit Absperrband und Panzertape gekennzeichnet
– Kontakterfassung
– Maskenpflicht für Bedienungen und Standpersonal
Zusätzlich wird auf dem Gelände Desinfektionsmittel von der KJN bereitgestellt.